Im Rahmen eines Pilotprojekts zum grenzüberschreitenden Zivil- und Katastrophenschutz, das 2017-2018 in Ost- und Südtirol (CLLD-Dolomiti-Live-Region) durchgeführt wurde, wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Peter Bußjäger, Professor an der Universität Innsbruck und Direktor des Österreichischen Instituts für Föderalismus, der Bedarf für eine grenzüberschreitende Vereinbarung zwischen den drei Gebieten ermittelt.
In der Folge wurden die zuständigen Stellen der drei Territorien in einem Antrag des Dreierlandtags 2019 aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen der Partner der Euregio Tirol-Südtirol-Trentino zum Katastrophenmanagement zu koordinieren. Ziel war es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der bei grenzüberschreitenden Einsätzen den Versicherungsschutz, die Haftung und die Kommunikation, aber auch die Regeln und Aufgaben im Zusammenhang mit der Befehlskette regeln kann. Die Forderungen des Dreierlandtages wurden von den zuständigen Stellen in Tirol, Südtirol und Trentino unter der Koordination des gemeinsamen Euregio-Büros übernommen. Im Jahr 2021 wurde eine Studie über Hindernisse im grenzüberschreitenden Katastrophenschutz durch das Programm "B-Solutions" der Europäischen Kommission und der Arbeitsgemeinschaft der Grenzregionen (AGEG) finanziert. Als rechtliche Grundlage wurde das Tiroler Katastrophenschutzgesetz novelliert. Darüber hinaus stellte die Euregio einen Vergleich mit dem Zivilschutz des Landes Kärnten her, da es bereits ein grenzüberschreitendes Abkommen im Bereich des Zivilschutzes gibt, das im EVTZ "Euregio Senza Confini" angewendet wird (z.B. für die Betankung italienischer Löschflugzeuge in Kärntner Seen). Das Abkommen, das vom EVTZ-Vorstand positiv bewertet wurde, wird der italienischen Regierung in Rom zur Genehmigung vorgelegt, wie es das Gesetz vorschreibt.
Übersetzung AG